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Wissenswerte Informationen zu Flügen in die Türkei


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Wichtiges für den Anfang

Rechte der Passagiere bei Flügen in die Türkei

In Europa können sich Reisende auf das Reiserecht verlassen und verfügen über eine große Rechtssicherheit. Dieses gilt für Pauschalreisende sowie für Individualreisende gleichermaßen. Die Pflichten von Fluggesellschaften, Hotels und Reiseveranstaltern ergeben sich unter anderem aus dem BGB, dem Montrealer Abkommen, der Frankfurter Tabelle und der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004. Wenn Reisende nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten, so können diese sich auf Rechtsvorgaben berufen. Des Weiteren können Reisende, Schadensersatz geltend machen, den Vertrag kündigen oder den Reisepreis mindern.

Die Rechte der Flugpassagiere

Die Verordnung für die Rechte der Fluggäste ist noch relativ neu. Erst am 11. Februar 2004 verabschiedete das Europäische Parlament die aktuelle Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004, welche zum 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung sind die Versorgungs- und Ausgleichsleistungen für Passagiere bei Nichtbeförderungen, großen Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen von Flügen geregelt.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Billig-, Charter- oder Linienflüge handelt. Die Verordnung der Fluggastrechte gilt für Passagiere von Flügen, welche innerhalb der Europäischen Union gestartet sind sowie der Flüge, die in die EU fliegen und dabei von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die über einen Sitz innerhalb der EU verfügt.

Was steht einem Fluggast im Zuge einer Verspätung zu?

Die Entschädigungszahlung
Bei einer sehr großen Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden steht einem betroffenen Fluggast eine Ausgleichszahlung von der Airline zu. Wie viel Geld dem Fluggast zusteht, richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist zugleich in der Verordnung über Fluggastrechte festgelegt.
So können Fluggäste für eine Strecke unter 1500 km 250 Euro, von 1500 bis 3500 km 400 Euro sowie über 3500 km 600 Euro einfordern. Bei Flügen in die Türkei liegen Passagiere in der mittleren Spanne, die Flugstrecke liegt bei etwas über 2000 km (je nach Flughafen).

Ab wann steht eine Entschädigung zu?
Eine Entschädigung steht dem Passagier zu, wenn der Flug über drei Stunden Verspätung hat. Die Dauer der Verspätung wird am Zielort zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen berechnet und nicht beim Aufsetzen der Maschine auf der Landebahn. Zu diesem Entschluss kam der Europäische Gerichtshof am 4. September 2014.

Betreuungsleistungen
Bei langen Wartezeiten, so ist es in der Verordnung über Fluggastrechte geregelt, ist die Airline in der Pflicht ihre Fluggäste zu versorgen. Diese Leistungen sind völlig unabhängig davon, ob neben den Betreuungsleistungen auch eine finanzielle Entschädigung zusteht oder ob die Fluggesellschaft, die Schuld an der Verspätung trägt oder nicht.

Fluggastrechte geltend machen

Wenn der Fluggast seine Rechte geltend machen möchte, so richtet er sich direkt an die betroffene Fluggesellschaft, welche den Flug ausgeführt hat oder hätte und nicht an jene Gesellschaft, mit der ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Besonders bei den sogenannten code-sharing-Flügen, müssen diese nicht zwangsläufig übereinstimmen. Ist der Flug im Rahmen einer Pauschalreise vonstattengegangen, so müssen die Entschädigungsanforderungen auch an die ausführende Fluggesellschaft und nicht den Reiseveranstalter gerichtet werden.

Es ist für viele Fluggäste jedoch gar nicht so einfach, den richtigen Ansprechpartner bei der Fluggesellschaft zu finden. Besonders bei ausländischen Fluggesellschaften wie Ryanair, easyjet oder Vueling sind die Kontaktdaten nicht leicht ausfindig zu machen. Des Weiteren ist der Kundenservice per Telefon oder E-Mail nicht zu erreichen. Aus diesen Gründen wissen viele Fluggäste nicht, an wen die Forderungen gerichtet werden sollen und versuchen es daher gar nicht erst. Es ist daher ratsam, sich an einen Partner wie das Luftfahrtbundesamt, einen Anwalt oder Dienstleister zu wenden, der bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich ist. flightright ist ein solcher Dienstleister, der sich für die Rechte der Passagiere einsetzt und mögliche Entschädigungsforderungen durchsetzt. Hier kann Fluggästen geholfen werden, denn hier sind die Ansprechpartner von 318 Fluggesellschaften bekannt. Mit der Hilfe der Reiserechtsexperten werden die Entschädigungen hartnäckig durchgesetzt und bis heute hat das bereits mehr als 50 Millionen Euro für betroffene Passagiere eingebracht.

Verjährung nach drei Jahren
Auch wenn in der Fluggastrechteverordnung der EU keine feste Regelung über die Verjährungsfrist von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen getroffen ist, so wurde vom Amtsgericht Bremen diese Frist auf drei Jahre festgesetzt. Diese Entscheidung richtet sich nach dem geregelten Verjährungsrecht, welches im BGB festgeschrieben ist. Somit haben Fluggäste drei Jahre Zeit, um ihre Forderungen einzureichen und geltend zu machen. Die drei Jahre werden erst ab dem Ende des Jahres gerechnet, in welchem der Anspruch entstanden ist. Die Fluggesellschaften können sich hiergegen nicht verweigern und sind somit auch noch nach Monaten bis hin zu drei Jahren verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Allgemeine Geschäftsbedingungen kommen in diesem Zusammenhang nicht zum Tragen.

Wann muss eine Fluggesellschaft nicht zahlen?
Fluggesellschaften sind jedoch nicht immer verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Sie müssen an einer Verspätung oder einen Ausfall die Schuld tragen, was beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen wie Eisregen, heftiger Schneefall oder einer Aschewolke, Streiks oder der Sperrung des Luftraums durch Terrorgefahr, nicht der Fall ist.
Unberührt hiervon sind jedoch die Versorgungsleistungen, für welche die Airline dennoch aufkommen muss.


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Kreuzritterburg
Das Kastell beherbergt eines der interessantesten Museen der Türkei. Ein Schiff aus der Bronzezeit und die Funde aus dem Grab einer karischen Prinzessin, deren Gesicht von englischen Gerichtsmedizinern rekonstruiert wurde.

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